Der 01. Oktober 2017 stellte einen besonderen Wendepunkt im Leben vieler gleichgeschlechtlicher Paare dar. Seitdem ist es nicht nur Männern und Frauen möglich, miteinander die Ehe einzugehen. Die sogenannte Ehe für alle löste die Lebenspartnerschaften ab. Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung realisiert.
Früher war es nur möglich, sich seine gleichgeschlechtliche Liebe über eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Viele Menschen sprachen in diesem Zusammenhang von einer „Ehe zweiter Klasse“.
Unter anderem auch deswegen, weil sich die Möglichkeiten einer Lebenspartnerschaft noch nicht einmal an alle Queers richteten.
Wer war von der Lebenspartnerschaft ausgeschlossen?
Gleichgeschlechtliche Paare, also schwule Männer und lesbische Frauen, konnten ihre Liebe über eine Lebenspartnerschaft dokumentieren lassen.
Aber: Menschen, die ihren Geschlechtseintrag offen halten bzw. offen gehalten haben, konnten noch nicht einmal diese Option für sich nutzen. Ihnen war es nicht erlaubt, eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Auch zu Zeiten der Lebenspartnerschaft empfanden viele Menschen die entsprechenden Möglichkeiten als unzureichend. Seitdem die Ehe für alle im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt wurde, hat sich einiges verändert. Unter anderem ist es heutzutage überhaupt nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen.
Wer als gleichgeschlechtliches Paar heiraten möchte, kann dies über die Ehe für alle realisieren. Verpartnerungen wie früher sind heute nicht mehr möglich.
Übrigens: Die Ehe für alle ist selbstverständlich kein klassisch deutsches Phänomen. Immer mehr Länder ziehen in der heutigen Zeit nach. In der Schweiz wurde beispielsweise per Volksentscheid festgelegt, dass Queers die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Und auch in weiter entfernten Ländern, wie zum Beispiel in Mexiko, profitieren gleichgeschlechtliche Paare bzw. Paare aus der Szene mittlerweile von der Ehe für alle.
Nach der Lebenspartnerschaft: Welche Voraussetzungen müssen für die Ehe für alle erfüllt sein?
Die Grundvoraussetzungen, die für die Ehe für alle erfüllt sein müssen, unterscheiden sich eigentlich nicht von denen, die mit Hinblick auf die klassische Ehe gelten. Das bedeutet:
- An der betreffenden Ehe dürfen nicht mehr als zwei Menschen beteiligt sein.
- Beide müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Partner dürfen nicht bereits verheiratet bzw. verpartnert oder in einer geraden Linie miteinander verwandt sein.
- Ansprechpartner für die Ehe für alle ist das Standesamt.
Die Standesämter informieren über alle Dokumente, die zum Schließen der Ehe vorgelegt werden müssen.
Muss man eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe für alle umwandeln lassen?
Hier bestehen zwei Optionen: Wer schon miteinander verpartnert wurde, kann entweder eine Umwandlung in die Ehe für alle beantragen oder alles so lassen, wie es ist und die Lebenspartnerschaft weiterführen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass Lebenspartnerschaft und Ehe für alle nicht dasselbe sind. Bei der Lebenspartnerschaft gibt es keinen Schutz über das Grundgesetz. Zudem bestehen Einschränkungen in Bezug auf Adoptionen.
Auch für das Umwandeln müssen sich die betreffenden Paare an das zuständige Standesamt wenden. Die Mitarbeiter vor Ort erklären dann genau, welche Dokumente vorgelegt werden müssen.
Besonders interessant ist es in diesem Zusammenhang, wie unterschiedlich gleichgeschlechtliche Paare immer wieder mit Umwandlungen dieser Art umgehen. Für manche handelt es sich hierbei lediglich um einen klassischen Verwaltungsakt. Manche feiern den Tag der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe für alle jedoch als etwas ganz besonderes und laden Freunde und Familie ein. Wie auch für die klassische Hochzeit gilt: Jeder begeht den „schönsten Tag im Leben“ eben anders.
Fest steht: Das Verabschieden von der Lebenspartnerschaft und das „JA!“ zur Ehe für alle wird von vielen als einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung für die queere Community gewertet.
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