Die Geschichte des Paragraphen 175 endete im Jahre 1994. Damals wurde er endlich abgeschafft. Das Skurrile: Bis zu diesem Zeitpunkt standen homosexuelle Handlungen zwischen Männern offiziell auch in Deutschland unter Strafe.
Wer bei einer solchen „Straftat“ erwischt wurde, musste oft ins Gefängnis. Zudem wurden nicht selten seine berufliche und soziale Existenz zerstört.
Diejenigen, die von den Auswirkungen des Paragraphen 175 betroffen waren, können seit dem Jahr 2017 einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Der Paragraph 175: Ein Gesetz mit einer langen Geschichte
Die Geschichte des Paragraphen 175 geht bis ins Kaiserreich zurück. In den 1870er Jahren wurden homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Allein bis zum Ende des Ersten Weltkrieges kam es zu etlichen Verurteilungen, die sich auf diesen Paragrafen beriefen. Doch schon während der Weimarer Republik wurden die Diskussionen um dieses Gesetz immer hitziger. Während manche den Paragrafen schon zu dieser Zeit abschaffen wollten, ging er anderen noch nicht weit genug.
In der Mitte der 1930er Jahre setzten sich schließlich die durch, die den Paragraphen 175 noch weiter verschärfen wollten. Das Ergebnis: Von nun an war es nicht nur verboten, als Mann andere Männer auf erotische Weise anzufassen, sondern auch, entsprechende Blicke auszutauschen. Wer sich hier „schuldig“ machte, konnte angezeigt werden. Viele Männer wurden schlussendlich in KZs deportiert, wo sie in zahlreichen Fällen der Tod auf sie wartete.
Der Paragraph 175 wurde nach dem Krieg weiter übernommen. Erst das Jahr 1969 stellt hier eine klare Zäsur dar. Damals wurde festgelegt, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern, die älter als 21 Jahre alt waren, als „straffrei“ gelten sollten.
In der ehemaligen DDR wurde der Paragraph 175 schon im Jahr 1968 komplett gestrichen. Die gesetzlichen Details für homo- und heterosexuelle Handlungen wurden hier über den § 151 des Strafgesetzbuchs geregelt.
Im Jahr 1994 wurde dann entschieden, dass besagter Paragraph in Zukunft entfallen sollte.
Homosexuelle Menschen unter dem Paragraphen 175
In der Zeit, in der der Paragraph 175 aktiv war, sahen sich viele Queers auch einem hohen gesellschaftlichen Druck ausgesetzt. Für viele galt hier das Motto „Wenn es gesetzlich verboten ist, muss es sehr schlimm sein.“. Die Szene stand unter Beobachtung der Polizei, aber auch dem Rest der Gesellschaft.
Viele Männer wussten sich nicht anders zu helfen und entschieden sich dazu, ihre sexuelle Orientierung nicht nach außen zu zeigen. Der Druck, der auf ihnen lastete, war enorm. Zu dieser Zeit sahen zahlreiche Menschen keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen.
Wer einmal nach Paragraph 175 verurteilt war, galt als vorbestraft. Und genau das hatte weitere Einschränkungen, zum Beispiel in beruflicher Hinsicht, zur Folge. Zahlreiche Betroffene versuchten über einen langen Zeitraum hinweg, ihre Verfolgung auf der Basis dieses diskriminierenden Gesetzes aufzuarbeiten. Manche mit mehr, andere mit weniger Erfolg.
Der Paragraph 175: So können sich Betroffene entschädigen lassen
Seit dem Jahr 2017 haben Menschen, die vom Paragraphen 175 betroffen waren, weil sie verurteilt wurden und/ oder eine Haftstrafe antreten mussten, die Möglichkeit, sich entschädigen zu lassen. Gleichzeitig sollen die Schicksale der Männer dokumentiert werden.
Ansprechpartner für Rehabilitierungen sind im ersten Schritt die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. Wer „nur“ in U-Haft saß, aber nicht verurteilt wurde, hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Mit Hinblick auf weitere Fragen hilft die Staatsanwaltschaft weiter. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Fall.
Ja zum glück haben wir uns da echt in die richtige Richtung entwickelt. Homosexuelle kontakte unter strafe zu stellen ist ja wie im mittelalter