Wer sich als gleichgeschlechtliches Paar bis zum Jahr 2017 zumindest „irgendeine Form des Ja-Wortes“ geben wollte, war auf die eingetragene Lebenspartnerschaft angewiesen. Viele sprachen in diesem Zusammenhang von einer „Ehe zweiter Klasse“, da die Beteiligen bei Weitem nicht dieselben Rechte hatten, wie heterosexuelle Paare in einer klassischen Ehe.
Seit dem 01. Oktober 2017 hat sich jedoch einiges geändert. Denn: An diesem Tag trat das Eheöffnungsgesetz in Kraft. Dieses ermöglichte es nicht nur Männern und Frauen, sondern auch gleichgeschlechtlichen Paaren, zu heiraten. Die Ehe war ganz offiziell nicht mehr nur ein Konstrukt zwischen Mann und Frau, sondern konnte dementsprechend unabhängig vom Geschlecht begangen werden.
Hierbei handelte es sich in vielerlei Hinsicht um einen wichtigen Schritt. Unter anderem deswegen, weil die eingetragene Lebenspartnerschaft noch längst nicht von jedem queeren Paar in Anspruch genommen werden durfte.
Wer durfte seine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Generell richtete sich die eingetragene Lebenspartnerschaft an alle Menschen mit dem gleichen Geschlechtseintrag. Das bedeutet: Mann und Mann und Frau und Frau durften sich ihre Lebenspartnerschaft auf diese Weise „bestätigen“ lassen.
Menschen, die sich für den Geschlechtseintrag „divers“ entschieden hatten, waren jedoch von diesem Recht ausgeschlossen. Die Ehe für alle verfolgt, im Gegensatz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, nun einen vollkommen anderen Ansatz. Denn: Hier darf jeder – unabhängig von Geschlecht oder Selbstidentifikation – heiraten.
Seitdem die Ehe für alle geöffnet wurde, gibt es jedoch keine neuen, eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr. Das bedeutet: Paare, die sich schon verlobt hatten, können sich nun nicht mehr verpartnern. Dafür wurden nun gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt.
Auf die eingetragene Lebenspartnerschaft folgte die Ehe für alle: Was ist nun zu beachten?
Hetero- und homosexuelle Paare müssen mit Hinblick auf die Ehe weitestgehend dieselben Details beachten. Die Geschlechter bzw. das Geschlecht der Eheschließenden spielt keine Rolle mehr.
Auch einige „Grundregeln“ aus der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurden übernommen. Die folgenden Anhaltspunkte helfen weiter:
- Die Ehe bzw. die Ehe für alle ist ein Konstrukt aus zwei Personen, die beide volljährig sein müssen.
- Sie dürfen nicht verheiratet bzw. verpartnert sein.
- Eine Verwandtschaft in gerader Linie darf nicht bestehen.
- Die Eheschließenden müssen sich ausweisen, ihre Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen vorlegen.
Ansprechpartner rund um die Ehe für alle ist das Standesamt. Die Beamten haben seit der Abschaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaften schon viele gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen. Sie kennen sich aus und helfen Fragenden mit Hinblick auf bürokratische Abläufe u. ä. gern weiter.
Kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu einer Ehe werden lassen?
Wer bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und nun den „nächsten Schritt“ gehen möchte, kann seine Partnerschaft auch in die Ehe für alle umwandeln lassen. Hierbei handelt es sich jedoch um kein „Muss“. Paare, die dies möchten, können auch weiterhin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Hierbei ist es jedoch wichtig, zu bedenken, dass beide Varianten einander nicht gleichgestellt sind.
Unterschiede zeigen sich unter anderem mit Hinblick auf den Schutz durch das Grundgesetz und die Adoption von Kindern.
Paare, die sich dazu entschlossen haben, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in die Ehe für alle umzuwandeln, wenden sich im ersten Schritt an das zuständige Standesamt. Hier müssen dann verschiedene Dokumente, unter anderem die Urkunde für die Lebenspartnerschaft, vorgelegt werden. Eine weitere Besonderheit: Die Rechte und Pflichten, die mit einer klassischen Ehe einhergehen, gelten dann nachträglich ab dem Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Dass gleichgeschlechtliche Paare in der heutigen Zeit die Möglichkeit haben, die Ehe für alle einzugehen, ist das Ergebnis zahlreicher Bemühungen. Seit die eingetragene Lebenspartnerschaft durch die Ehe für alle abgelöst wurde, haben sich tausende von Paaren das Ja-Wort gegeben.
Sehr Interessant ich weiß zwar noch nicht ob ich das mal eingehen werde aber wusste auch noch nicht das das alles so möglich ist. Aber wie sieht es denn aus hat jemand dazu seine persönlichen Erfahrungen? Mich würde mal interessieren wie So etwas ablaufen kann stelle es mir doch etwas komplizierter vor. Bei mir war es oft das ich mit Männern spaß hatte die sich nicht geoutet hatten. Glaube nicht jeder nimmt so etwas immer Locker auf oder?